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Eine Abnahme, die nie kommt, ist ein Fall, für den das Gesetz eine Antwort hat. Ihre Unterschrift ist womöglich nicht nötig.
Wählen Sie, was los ist — oder schreiben Sie es unten
Das sind die Werte, die Ihr Land tatsächlich festlegt — kein Durchschnitt.
Verzugszinsen
10,27 %
§ 288 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB
Pauschale
40,00 €
Verzugspauschale — §288(5) BGB